Änderung Landesnichtraucherschutzgesetz ab 01.06.2026

6. Mai 2026

Liebe Schulgemeinschaft,

wir möchten alle darüber informieren, dass der Landtag das Landesnichtraucherschutzgesetz geändert hat.

Die Neureglung tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft.

Die Neuregelung sieht Folgendes vor:

  • Es ist verboten in der Schule, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen zu rauchen. Rauchen im vorgenannten Sinne umfasst auch die Benutzung von Dampfprodukten (und ähnlichen Produkten). Das Verbot gilt unabhängig von den gerauchten bzw. verbrauchten Erzeugnissen.
  • Dampfprodukte im Sinne des vorigen Absatzes sind E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen. Ähnliche Produkte sind solche mit vergleichbarer Funktions- und Wirkweise bei deren Benutzung es zum Ausstoß von Aerosolen oder Dämpfen kommt.

Der Verstoß gegen das Rauchverbot ist eine Ordnungswidrigkeit.